Pandemiebedingt war es leider dieses Jahr nicht möglich, dass Ergebnis der Übung Schattentheater im bekannten Rahmen live vor Publikum aufzuführen. Deshalb nutzen wir diesmal diesen ungewohnten Weg euch an unserem Schattentheater teilhaben zu lassen und präsentieren euch das Video über unsere Webseite der FakS.
In der FakS wird wieder gesungen, gespielt und gebaut! Wir treffen uns nach langer Pause endlich wieder in Chor, Kulissenbau und Orchester. Und wir laden herzlich ein zu: „Seussical“, dem Musical mit Horton, den winzigen Hus und ganz vielen weiteren fantastischen Wesen. Wir möchten ihre Geschichte vom 12. bis 16. Juli 2022 jeweils um 19:30 Uhr in der Maintalhalle Mainaschaff zeigen.
Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 30. Mai 2022.
Der Sonder-Vorverkauf für Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis findet am 24. Mai 2022 von 16 bis 18 Uhr in der FakS statt. Studierende, SPS und BP der Fachakademie entnehmen die spezifischen Vorverkaufstermine bitte dem Aushang im Musikhaus.
Abendkasse
Die Abendkasse ist ab 18:30 Uhr geöffnet. Für jede Vorstellung sind noch Karten verfügbar.
Seussical – Horton und die Hus machen Musical
Die Bücher von Theodor Seuss Geisel, kurz „Dr. Seuss“ (sprich „Suuß“) sind über 600 Millionen Mal verkauft und in über zwanzig Sprachen übersetzt worden. Besonders in den USA kennt „Horton hört ein Hu!“, „Der Grinch“ oder „Die Katze im Hut“ jedes Kind. Im Jahr 2000 feiert am Broadway das „Seussical“ Premiere. Das Musical verwebt die verschiedenen Figuren zu einer fantasievollen Geschichte über Werte und kindlichen Ideenreichtum.
„Ein Mensch ist ein Mensch, sei er groß oder klein.“ – Horton, der Elefant
Eine der Hauptfiguren, der Elefant Horton, entdeckt auf einem Staubkorn die Welt der winzigen „Hus“, die er fortan beschützen möchte. Dadurch gerät er in Konflikt mit anderen Dschungelbewohnern, die das Ganze für eine gefährliche Spinnerei halten. Dieser zentrale Handlungsstrang wurde 2008 als Animationsfilm „Horton hört ein Hu!“ realisiert.
Erzieherinnen und Erzieher setzen sich für die „Kleinen“ in der Gesellschaft ein – für Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung. Das Verhalten und die Botschaft von Horton sind für uns eine direkte Verbindung von Musical und Ausbildung.
Mit dem Stück springen wir in eine fantastische Welt voller bunter Wesen und stellen uns der Frage, ob wir unsere Fantasie selbst bestimmen können oder ob sie sich auch selbständig machen kann.
Vorverkauf in der FakS
Ab Montag, 30. Mai können Sie in unserem Sekretariat Karten erwerben.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zur Kartenverfügbarkeit ab. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sollten die Karten ausverkauft sein. Eine telefonische Vorbestellung / Bestellung von Karten ist nicht möglich.
Mit Wind in den Haaren in die FakS, zum Bummeln in die Stadt oder zum Entspannen an den Main. Jeder Kilometer Radfahren zählt dieses Jahr wieder besonders vom 16. Mai bis zum 5. Juni. Im Team „Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg“ schließen sich Studierende und Lehrende zusammen um gemeinsam im Aschaffenburger Radel-Ranking einen Platz in der Top 10 zu erreichen. Dabei zählt jeder klimafreundliche Radkilometer, nicht nur der Weg in die Friedrich-Fröbel-Straße.
Das Stadtradeln ist ein internationaler Wettbewerb des Klima-Bündnis. Das Klima-Bündnis ist ein Netzwerk aus fast 2.000 Kommunen in mehr als 25 europäischen Ländern. Ziel des Stadtradeln ist ein Zeichen für mehr Radverkehrsförderung zu setzen und sich für die Klimawende zu engagieren.
Wir haben unsere Website grundlegend umgestaltet und hoffen, Sie finden sich gut zurecht. Anregungen nehmen gerne die Kolleginnen Simone Bienefeld und Barbara Hermann über die Adresse entgegen.
Am 05.11.2021 veröffentlichten ver.di und die kommunalen Spitzenverbände ein gemein- sames Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Neugestaltung der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung“. In diesem Eckpunktepapier fordern sie eine radikale Abkehr von der bisherigen Ausbildung von Erzieher*innen an Fachschulen bzw. Fachakademien für Sozialwesen. Der Kerngedanke der Autor*innen ist, die Ausbildung in das „Duale System“ der Berufsausbildung zu überführen.
Die Unterzeichnenden gehen allerdings von eklatanten Fehleinschätzungen bzgl. der Lage an den Fachschulen/-akademien aus und sämtliche Argumente wurden in den letzten Jahren von diversen Stakeholdern (Deutscher Verein, BMFSJ sowie die KMK als auch die JMK) abgelehnt. Im Detail handelt es sich vornehmlich um folgende Punkte1:
„Eine relevante Steigerung der Auszubildendenzahlen wird nur gelingen, wenn die Attraktivität der Ausbildung nachhaltig steigt.“
Falsch, denn die Erzieher*innenausbildung hat kein Attraktivitätsproblem, sie ist ein Erfolgsmodell. In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Anzahl der Einsteiger*innen in die Ausbildung von knapp 21.000 bundesweit auf 41.500 bundesweit erhöht (vgl. Fachkräftebarometer 2021 WiFF). Die Tendenz ist nach wie vor steigend, das Interesse an der Ausbildung ist demnach ungebrochen hoch. Demgegenüber stehen sinkende Absolvent*innenzahlen in den abgebenden allgemeinbildenden Schulen und sinkende Schüler*innenzahlen/Ausbildungszahlen in allen anderen Berufsbereichen. Es handelt sich bei der Erzieher*innenausbildung bundesweit um die mit Abstand quantitativ größte Ausbildung im Bereich Sozialwesen. Ein Strukturwandel gefährdet diese Erfolgsgeschichte.
„Die Gewährleistung vergleichbarer Rechte [zu den dual organisierten Ausbildungen] würde die bestehenden Wettbewerbsnachteile der sozialen Berufe auf dem Ausbildungsmarkt abmildern und sich positiv auf die Gewinnung zukünftiger Erzieherinnen und Erzieher auswirken.“
Falsch, denn die Fachschüler*innen in einer Vollzeitausbildung haben Anspruch auf „Aufstiegs-BaföG“ in Höhe von knapp 900 €. Als Eltern bekommen sie weitere Zuschläge. Fachschüler*innen in den vergüteten praxisintegrierten Ausbildungsformen werden tariflich bezahlt. Dieser Tarif ist tatsächlich ein Problem, da er sich an einer Erstausbildung auf DQR 4-Niveau orientiert und nicht an dem Gehalt einer Person, die sich in einer Meister*innenausbildung weiterqualifiziert. Die berufliche und soziale Wirklichkeit der Fachschüler*innen wird nicht berücksichtigt. Ergo: Immer dann, wenn die Tarifparteien in das System eingreifen, kommt es zu eklatanten Fehlentscheidungen.
„Gleichzeitig soll auch durch die strukturelle Einbindung der Sozialpartner“ [1.] „eine größere Praxisnähe innerhalb der Ausbildung hergestellt und“ [2.] „eine bessere Anpassungsfähigkeit an gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen realisiert werden.“
[1.] Falsch, denn die Praxisnähe der Fachschulen/-akademien beruht auf mindestens einem Drittel der Ausbildung am Lernort Praxis (in der Regel mehr als 1200 Stunden). Sie ist durch die direkte Auseinandersetzung der Fachschüler*innen mit Kindern/Jugendlichen, Teams, Eltern etc. in den Einrichtungen gegeben. Alle Prüfungsordnungen geben dem Lernort Praxis erheblichen Raum, sich bei der Professionalisierung der Fachschüler*innen einzubringen und Bewertungen vorzunehmen. Praxisnähe wird darüber hinaus durch die Einbindung der Beiräte und über die Zusammenarbeit mit den Jugendhilfeausschüssen erzeugt. Hier benötigen die Fachschulen/-akademien sicherlich keine weitere Funktionärsebene, die politischen Einfluss nehmen will.
[2.] Falsch, denn was auch immer die Autor*innen konkret mit der „Anpassungsfähigkeit“ meinen, die letzten strukturellen und inhaltlichen Reformen waren bundeseinheitlich und haben zu einer enormen Aufwertung der Ausbildung und des Berufs geführt. Gesellschaftliche und fachliche Entwicklungen können durch die Kompetenzorientierungen schneller und nachhaltiger als je zuvor in die schulinternen Curricula eingearbeitet werden. Wesentlich ist dabei, dass es keine Abhängigkeit von einzelnen Trägern oder Einrichtungen gibt, die den aktuellen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen hinterherhinken. Eine enge Kooperation der Fachschulen/-akademien mit den Trägern ist längst über die Verordnungen und die bestehenden Kooperationen strukturell verankert.
In einer nach BBiG organisierten Ausbildung würden die schulischen Unterrichtszeiten erheblich reduziert (mehr als 50%) und wesentliche curriculare Inhalte gingen verloren, die die berufliche Handlungskompetenz der Erzieher*innen aber erst herstellen. Negative qualitative Eingriffe in die Ausbildung führen nicht zur Stabilisierung der Quantität in den Einrichtungen, sondern zu Fluktuationen aus dem Feld und somit zu massiven Einbrüchen bei den Zahlen der Beschäftigten.
„Perspektivisch soll auch von der Voraussetzung eines mindestens mittleren Schulabschlusses abgesehen werden. Damit soll auch Schülern und Schülerinnen, die über einen Hauptschulabschluss verfügen, die Möglichkeit zur Ausbildung verschafft werden.“
Falsch, denn über eine solche Öffnung werden die Abbruchzahlen erhöht. Schüler*innen, die über den Hauptschulabschluss verfügen, sind in der Regel nicht in der Lage, eine Ausbildung zu „Staatlich anerkannten Erzieher*innen“ erfolgreich zu durchlaufen. In einigen Bundesländern dürfen sie mit diesem Abschluss in die Ausbildung zur Kinderpfleger*in. Trotz der in allen Bundesländern vorhandenen vertikalen Durchlässigkeit, gelangen nur wenige von ihnen in die Weiterbildung zur Erzieher*in. Ein Blick in die Anforderungsniveaus des DQR und in die Kompetenzbeschreibungen des länderübergreifenden Lehrplans, die die real existierenden Anforderungen an den Beruf der Erzieher*in widerspiegeln, reicht aus, um die Gründe dafür zu erkennen.
Formale Grundlagen der bisherigen Weiterbildung an den Fachschulen/-akademien werden von ver.di ausgeblendet und gesetzlich vorgegebene Zuständigkeiten nicht angemessen berücksichtigt.
Grundsätzlich falsche Wahrnehmung des Systems der Fachschulen/-akademien,denn die mittlerweile stabile Positionierung der Fachschulausbildungen, egal welcher Fachrichtung innerhalb des DQR, ergibt sich aus der Tatsache, dass diese Ausbildung eine Weiterbildung ist. Eine Erstausbildung, wie im Papier angedacht, erreicht ausschließlich das Niveau DQR 4.
Fachschulausbildungen sind Länderangelegenheiten und können nicht über den Bund geregelt werden. Ausbildungen nach BBiG bewegen sich immer auf DQR 4 Niveau. Eine Angliederung der Erzieher*innenausbildung (Fachschulen/-akademien generell) ist nicht möglich. Die Überführungen der Erst- und Weiterbildungen im Bereich Sozialwesen in das BBiG benötigen eine Grundgesetzänderung. Alle Berufsfachschulen, höhere Berufsfachschulen und Fachschulen/-akademien im Bereich Sozialwesen sind über die Bundesländer und damit auf der Ebene der KMK geregelt.
Eine Überführung dieser Ausbildungen in das BBiG führt zu einer massiven Abwertung der Ausbildungsniveaus.
Die Fachschulen/-akademien verantworten ein Ausbildungssystem, das quantitativ und qualitativ auf der Höhe der Zeit ist und jedes Jahr Rekordzahlen an gut ausgebildeten „Staatlich anerkannten Erzieher*innen“ in den Arbeitsmarkt entlässt.
Kurzsichtige und folgenschwere Attacken auf das Weiterbildungssystem durch die Unterzeichnenden des „ver.di Papiers“ gefährden die Zukunft des gesamten Aus- und Weiterbildungssystems im Bereich Sozialwesen und damit auch der sozialpädagogischen Berufe in Deutschland.
Der anhaltende Fachkraftmangel und die notwendige Fachkräftegewinnung kann nicht allein über die Ausbildung und schon gar nicht über die Veränderung der Ausbildungsstruktur gelöst werden.
Nur wenn es den Tarifpartnern gelingt, dass die Erzieher*innen in den Einrichtungen Strukturen vorfinden, die einen langjährigen Verbleib attraktiv machen und nur wenn ihnen unbefristete Arbeitsverträge mit angemessenen Gehältern angeboten werden, kann der Mangel an Erzieher*innen nachhaltig bekämpft werden.