Berufspraktikum

Das Berufspraktikum ist der letzte Abschnitt in der Ausbildung. Es dauert 12 Monate (Vollzeitform) bzw. 24 Monate (Teilzeitform). Laut § 40 der FakOSozpäd. ist es voll abgeleistet, wenn die Ausfallzeiten – bedingt durch Urlaub, Krankheit und sonstige Unterbrechungen – nicht mehr als zehn Wochen betragen; andernfalls verlängert sich das Berufspraktikum um die Zeitspanne der über die anrechenbaren 10 Wochen hinausgehenden Ausfallzeiten.

Das Berufspraktikum besteht aus der Arbeitstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung durch eine/n Erzieher/-in, dem begleitenden Unterricht von insgesamt 200 Unterrichtsstunden, sowie der Praktikumsbetreuung durch die Fachakaddemie. Es dient der Anwendung des erworbenen pädagogischen Wissens und der entwickelten Fähigkeiten sowie der Einübung selbstständigen beruflichen und pädagogischen Handelns.

Der Übergang von der Ausbildung in die selbstständige berufliche Tätigkeit wird dabei durch die Anleitung von Seiten der Praxisstelle sowie durch die Praxisbetreuung von Seiten der Fachakademie begleitet.

Vorraussetzung für die Genehmigung des Berufspraktikums:

  • Eine sozialpädagogische Fachkraft mit einer mindestens 2-jährigen Berufstätigkeit  übernimmt verbindlich die Praxisanleitung und wird namentlich benannt. Die Anleitung kann nicht von Praktikannt/-innen ausgeübt werden.
  • Anleitungsgespräche von mindestens einer Stunde wöchentlich finden außerhalb des Gruppengeschehens statt.
  • Das Praktikum soll konstant in einer Gruppe abgeleistet werden.
  • Zu hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sollen die Praktikant/-innen nicht mehr als die Erzieher/-innen herangezogen werden.
  • Das Berufspraktikum dauert laut Vertrag volle 12 Monate, unabhängig vom Kolloquiumstermin.
  • Ein Vollzeitberufspraktikum kann auch genehmigt werden, wenn die/der Berufspraktikant/-in wöchentlich mindestens 30 Stunden angestellt ist.
  • Das Berufspraktikum kann auch in der Teilzeitform über 24 Monate abgeleistet werden.
  • Die Vergütung richtet sich nach den geltenden Tarifbestimmungen. Ausgenommen davon ist das Auslandspraktikum.

Im Infoblatt zum Berufspraktikum sind wesentliche Inhalte nochmals zusammengefasst.