Informationen zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Als Studierende der Fachakademie für Sozialpädagogik können Sie zusätzlich zu Ihrem Berufsabschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/ staatlich anerkannter Erzieher die (Fach-)Hochschulreife erwerben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Fachgebundene Fachhochschulreife, gültig für Bayern: mit erfolgreichem Abschluss (mindestens Note „ausreichend“) der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch. Sie berechtigt anschließend zum Studium sozialpädagogischer Fächer an Fachhochschulen (z. B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik) in
Bayern. - Allgemeine Fachhochschulreife, gültig in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland: Mit erfolgreichem Abschluss im Fach Mathematik und der Ergänzungsprüfung im Fach Englisch (mindestens Note „ausreichend im Jahreszeugnis). Sie berechtigt anschließend zum Studium in allen Fächern an Fachhochschulen ( Technische
Hochschule (TH) oder Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW)) bundesweit. - Fachgebundene Hochschulreife, gültig für pädagogische und psychologische Studiengänge an Universitäten: Mit einer Prüfungsnote „sehr gut“ (1,50 oder besser) sowohl im Abschlusszeugnis der Fachakademie als auch im Zeugnis der Fachhochschulreife. Damit können Sie an Universitäten bundesweit sozialpädagogische Fachrichtungen (z. B. Erziehungswissenschaft, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen/Mittelschulen, Pädagogik oder Psychologie) studieren.
Unabhängig vom Erwerb der Fachhochschulreife haben alle Absolventinnen und Absolventen der Fachakademie für Sozialpädagogik die Möglichkeit, sich auf Bachelorstudienplätze an den Fachhochschulen bzw. Hochschulen zu bewerben. Die einschlägigen Bestimmungen dazu finden sich unter Art. 45 Abs. 1 BayHSchG (Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige).