Zusatzqualifikationen

Religionspädagogische Zusatzqualifikation

Die FakS Aschaffenburg ist eine Schule der Caritas Schulen GmbH und damit in kirchlicher Trägerschaft. Dies zeigt sich nicht nur in dem Unterrichtsfach Theologie/ ethische Erziehung und Religionspädagogik, sondern auch in spirituellen Angeboten für die Schulfamilie. 
Studierende, die auch in ihrer zukünftigen Arbeit mit Kindern religionspädagogische Schwerpunkte setzen möchten, können eine religionspädagogische Zusatzqualifikation erwerben. Für katholische Studierende ist dies auch mit einer Sendung durch den Bischof verbunden.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zusatzqualifikation erwerben können Studierende, die im Hauptkurs eine zusätzliche Übung im Fach Religionspädagogik besuchen und im Berufspraktikum ein Seminar mit religionspädagogischem Bezug wählen. 
 
Ablauf
Im Berufspraktikum legen die Studierenden einen besonderen Schwerpunkt auf religionspädagogische Inhalte. Dafür finden zwei zusätzliche Seminartage, an denen eine vertiefte Reflexion von relevanten Ausbildungsinhalten in Bezug auf die aktuelle Praxissituation stattfindet. Die Berufspraktikantinnen und -praktikanten (BPs) erproben religionspädagogische Angebote in ihrer Praxisstelle und bereiten eines für einen spezifischen Praxisbesuch vor.
 
Kontakt
Bei Fragen zur Zusatzqualifikation sprechen Sie bitte Frau Heng an.

Musikpädagogische Zusatzqualifikation

Die FakS Aschaffenburg ermöglicht Studierenden einen musikpädagogischen Schwerpunkt. Insbesondere in der Hauptausbildung können sie durch Wahlpflicht- und Wahlangebote vertiefte musikalische Kompetenzen erwerben. Seit 1986 gehören Aufführungsprojekte zur Konzeption der Fachakademie.
Studierende können durch eine musikpädagogische Zusatzqualifikation der individuellen Schwerpunktsetzung in ihrer Ausbildung Ausdruck verleihen.

Zugangsvoraussetzung
Die Zusatzqualifikation erwerben können Studierende, die im Wahl- und Wahlpflichtbereich in Grund- und Hauptkurs insgesamt sechs zusätzliche Unterrichtsstunden in den Fächern Ensemblespiel (Band) sowie Chor oder Orchester absolvieren. Daneben muss im Berufspraktikum ein Seminar mit musikpädagogischem Bezug gewählt werden.
Im Pflichtbereich absolvieren die Studierenden darüber hinaus vier Unterrichtsstunden Musikpädagogik und eine Unterrichtsstunde Instrumentalspiel (Gitarre oder Keyboard).

Ablauf
Im Berufspraktikum legen die Studierenden einen besonderen Schwerpunkt auf musikpädagogische Inhalte. Dafür finden zwei zusätzliche Seminartage, an denen eine vertiefte Reflexion von relevanten Ausbildungsinhalten in Bezug auf die aktuelle Praxissituation stattfindet. Die Berufspraktikantinnen und -praktikanten (BPs) erproben musikpädagogische Angebote in ihrer Praxisstelle und bereiten eines für einen spezifischen Praxisbesuch vor.

Kontakt
Bei Fragen zur Zusatzqualifikation sprechen Sie bitte Herrn Ries an.