Das Sozialpädagogische Seminar
Das Sozialpädagogische Seminar ist die erste Stufe in der Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher. Es umfasst zwei Jahre und besteht aus dem Erzieherpraktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen und begleitendem Unterricht sowie Praxisbetreuung durch Lehrkräfte der Fachakademie.
Die Unterrichtszeit beträgt im ersten Jahr 8,5 Jahreswochenstunden, das sind etwa 35 Unterrichtstage und im zweiten Jahr 10,5 Jahreswochenstunden was etwa 50 Unterrichtstagen entspricht. Das erste Jahr wird verpflichtend im Kindergarten abgeleistet, im zweiten Jahr findet ein Wechsel statt, mögliche Arbeitsfelder sind Krippe, Schulkindbetreuung, Jugendhilfe, Tagesstätten und sonderpädagogische Arbeitsfelder. Das Sozialpädagogische Seminar wird mit der Prüfung zum / zur „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/-in“ abgeschlossen und stellt damit die für die Erzieherausbildung erforderliche berufliche Erstausbildung dar.
Zielsetzungen
- Kennenlernen der Arbeitsfelder der Erzieherin / des Erziehers
- Kennenlernen der Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen
- Erproben der eigenen Fähigkeiten in erzieherischen Situationen
- Entwicklung einer eigenen Berufsrolle
- Entwicklung und Ausbau der Reflexionsfähigkeit
Weitere Informationen können dem Merkblatt zum Sozialpädagogischen Seminar (SPS) entnommen werden.
Praktikumsstellen
Zwischen der sozialpädagogischen Einrichtung und der Erzieherpraktikantin / dem Erzieherpraktikanten wird ein Vertrag geschlossen, der von der Fachakademie genehmigt wird. Zur Genehmigung kann ein Vertrag nur kommen, wenn er die formalen Vorgaben des Vordrucks erfüllt, das Formblatt „Ziele und Inhalte des Erzieherpraktikum“ ausgefüllt und abgegeben wurde und die Verpflichtungszusage unterschrieben wurde.
Praktikantenvertrag SPS 1 und SPS 2 inkl. Verpflichtungszusage
(Download Vertrag und Verpflichtungszusage)
Mögliche Praktikumsstellen findet ihr im digitale Schwarze Brett:
Vergütung
Die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachakademien empfiehlt den Einstellungsträgern für die Vergütung im SPS die Beträge des TvÖD im 1. und 2. Ausbildungsjahr im öffentlichen Dienst anzuwenden. Da diese Umstellung bei einigen Trägern sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt die Arbeitsgemeinschaft zumindest eine Vergütung oberhalb der Sozialversicherungspflicht zu gewährleisten, d.h. eine Mindestvergütung von 450,- € im SPS 1 und von 500,- € im SPS 2. Die Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg orientiert sich an diesen Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Fachakademien. Wir verstehen dies auch als einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung und des Erzieherberufes.