Sie möchten eine Ausbildung an der Fachakademie für Sozialpädagogik beginnen?

Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, wenn Sie mit dem Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) starten möchten:

  • Mittlerer Schulabschluss
  • Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf
  • Nachweis über einen Masern-Impfstatus
  • Praktikumsbestätigung über mindestens 5 Tage in einer Kindertageseinrichtung

Folgende Voraussetzung müssen erfüllt sein, wenn Sie mit der Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin starten möchten:

  • erfolgreiche abgeschlossenes Sozialpädagogisches Einführungsjahr ODER
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem (sozial-)pädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf (z.B. Kinderpfleger/-in) ODER
  • Mittlerer Schul- bzw. Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahre ODER
  • mindestens sechswöchiges Praktikum im sozialpädagogischen Arbeitsfeld und die Hochschulreife/Fachhochschulreife
  • Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf
  • Nachweis über einen Masern-Impfstatus

Bewerbungen werden schriftlich in Papierform angenommen. Ein Praktikumsvertrag kann erst nach vorläufiger Studienplatzzusage durch die Fachakademie, an der Sie sich beworben haben, abgeschlossen werden.

1. Bewerbungsschreiben mit Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse
2. Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
3. Beglaubigte Kopie des aktuellen Zeugnisses
4. Zwei Passbilder mit Namen auf der Rückseite
5. Beurteilungen/Bestätigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten und Erfahrungen im sozialpädagogischen Bereich
6. Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses (Formblatt)
7. Nachweis über einen Masern-Impfstatus (anhand des Formblatts „ärztliches Zeugnis“ möglich)
8. Nachweis eines Praktikums in einem Kindergarten

Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine beschränkte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und ein Auswahlverfahren durchgeführt wird.